Satzung des Vereins Hilfe für Nic e.V. (auszugsweise):

§1 Nr. 2
Der Verein hat seinen Sitz in 73529 Schwäbisch Gmünd und
wurde am 19.07.2008 errichtet.

§1 Nr. 5
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der
Abgabenordnung.

§2 Nr. 1
Zweck des Vereins ist die Unterstützung und Förderung einer
hilfbedürftigen Person. Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch die Hilfe für bestmöglichste Erziehung und
Ausbildung der am Cornelia de Lange Syndrom erkrankten Person.

§2 Nr. 2
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.


Die vollständige Satzung können Sie hier einsehen und/oder downloaden: Satzung Hilfe für Nic e.V.